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Anbaurichtlinien von Arbeitsscheinwerfer an Strassenfahrzeugen in der Schweiz

- Kategorie : Gesetz , Neuigkeiten

Hier wird thematisiert, an welchen Fahrzeugen Arbeitsbeleuchtung montiert werden darf nach dem aktuellen schweizer Gesetz welches in der VTS niedergeschrieben ist. Die aktuellste Version ist ab 1.4.2024 gültig und hat bezüglich Arbeitsbeleuchtung einige Änderungen mitgebracht.

Was sind Arbeitsleuchten

Arbeitsleuchten sind Beleuchtungskörper die den Arbeitsbereich ausleuchten und nicht blenden.

Aktueller Gesetzestext: Arbeitsleuchten dürfen nur den für die Arbeit erforderliche Bereich der Umgebung ausleuchten und dürfen nicht blenden. VTS Art. 78 Abs. 5 (ab 1.4.2024)

Hinweis: Alte Regelung -> "Die Arbeitsbeleuchtung darf nur das Fahrzeug und seine unmittelbare Umgebung beleuchten." (nicht mehr gültig ab 1.4.2024)

Die präzisere Definition des Wirkungsfelds der Arbeitslichter soll einen einheitlicheren Vollzug durch die kantonalen Strassenverkehrsämter vereinfachen. Es darf nur der Arbeitsbereich ausgeleuchtet werden und nicht die ganze Umgebung des Fahrzeugs.

An welchen Fahrzeugen dürfen Arbeitsscheinwerfer montiert werden?

Arbeitslichter dürfen an folgenden Fahrzeugen moniert werden. VTS Art. 110 (ab 1.4.2024)

  1. Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, der Polizei, des Zolls und der Sanität
  2. Fahrzeuge für Pannendienst
  3. Fahrzeuge mit denen Arbeiten ausgeführt werden, die Arbeitslichter erfordern. (Arbeitsmotorwagen, Traktor, Erntemaschinen, Winterdienst)
  4. Fahrzeuge mit Wechselaufbauten zum Auswechseln des Aufbaus
  5. Motorwagen mit bewilligter Anhängelast zum An- und Abkoppeln eines Anhängers

Hinweis: Alte Regelung -> Bisher waren unter Art. 110, Punkt 2 nur Fahrzeuge mit Eintrag "Abschleppwagen" zulässig, neu ab 1.4.2024 aber auch allgemein Fahrzeuge welche Pannenfahrzeuge aufladen.

Unter Punkt 4 sind nun Arbeitsleuchten für Fahrzeuge mit Wechselaufbauten zulässig. Diese dürfen nur den Bereich welcher nötig ist zum Wechseln der Brücke ausleuchten.

Unter Punkt 5 sind nun auch Fahrzeuge mit einer eingetragenen Anhängerkupplung berechtigt, nach hinten gerichtete Arbeitsscheinwerfer zu haben welche den Bereich fürs an- und Abkoppeln ausleuchten. Bisher nicht zulässig.

Wie müssen Arbeitsscheinwerfer elektrisch geschalten werden?

Arbeitsscheinwerfer müssen bei allen Fahrzeugen die Arbeitsscheinwerfer haben dürfen über einen separaten Schalter mit Kontrolllampe geschalten werden. (VTS Art. 78 Abs. 5)

Ab 1.4.2024 ist das auch bei Land- und Forstwirtschaftlichen Fahrzeugen so, denn der Artikel 165 Abs. 5 worin eine Ausnahme bestand, wird per 1.4.2024 aufgehoben und ans EU Gesetz angepasst.

Was für technische Anforderungen muss eine Arbeitsleuchte haben damit sie im Strassenverkehr zugelassen ist?

Grundsätzlich gibt es zwei technische Anforderungen gemäss Gesetz welche eingehalten werden müssen. Das eine ist, dass eine Arbeitsleuchte nicht blenden darf und das andere ist, dass Xenon oder LED Arbeitsscheinwerfer welche eine Elektronik im Scheinwerfer haben auch im Bezug auf EMV (elektromagnetische Verträglichkeit) geprüft und zugelassen sein müssen. (VTS Anhang 12, Ziff. d)

Xenon und LED Arbeitsscheinwerfer müssen die Anforderungen der ECE-R10 erfüllen. Das heisst, diese Scheinwerfer müssen E-geprüft sein damit sie keine Störeinflüsse wie Radiorauschen oder andere elektrische Störungen auslösen. Die ECE-R10 ist eine mindestanforderung welche auch der CISPR25 Class 3 entspricht. Erfüllt ein Arbeitsscheinwerfer auch eine höhere Klasse (4 oder 5) der CISPR25 Norm, so erfüllt er auch die ECE-R10.

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