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H7 LED Leuchtmittel mit Strassenzulassung für die Schweiz

- Kategorie : Gesetz , Wissen/Technik

Sie fragen sich gerade ob es für die Schweiz auch eine H7 LED Birne gibt mit Strassenzulassung? Oder Sie haben von jemandem gehört dass es das gibt? Hier finden Sie die Antworten rund um LED Leuchtmittel bei Fahrzeugen.

Gibt es derzeit eine zugelassene H7 LED Birne für den schweizer Strassenverkehr die anstatt einer Halogenbirne montiert werden darf?

Derzeit gibt es keine Retrofit H7 LED Leuchtmittel die für Aussenbeleuchtung an Strassenfahrzeugen im Strassenverkehr zugelassen sind.

Sind die H7 LED Birnen von OSRAM oder Philips auch in der Schweiz zugelassen?

Nein die Birnen sind in der Schweiz derzeit nicht zulassungsfähig. Es dürfen derzeit keine Glüh- oder Halogenbirnen durch LED Birnen an Fahrzeugen ausgetauscht werden, wenn sie als Aussenbeleuchtung oder Fahrlicht verwendet werden.

Warum ist die OSRAM Night Breaker LED H7 in der Schweiz nicht zugelassen?

Die Schweiz hat eine eigene Gesetzgebung rund um Strassenfahrzeuge. Das ganze ist in der VTS (Verordnung über die technischen Eigenschaften an Strassenfahrzeuge) zusammengefasst. Die VTS ist an viele ECE Regelungen angelehnt,, jedoch entspricht nicht alles 1:1 den ECE Regelungen.

Wie ist das Gesetz in der Schweiz für LED Ersatzleuchtmittel für Fahrzeug Aussenbeleuchtung?

Der relevante Punkt im schweizer Gesetz ist der Absatz 1 in Artikel 73 VTS, dass austauschbare Leuchtmittel von Scheinwerfer und Leuchten an Fahrzeugen den internationalen Vorschriften entsprechen müssen.

Die Internationalen Vorschriften für austauschbare Leuchtmittel sind folgende.

ECE R37 für Glühlampen (z.B. H1, H3, H4, H7, BA1S, BAY25D usw.)

ECE R128 für LED Leuchtmittel mit folgenden Sockel (LR1, LW2, LR3A, LR3B, LR4A, LR4B, LR5, LW5, LY3, LW3, LY5) Dies sind austauschbare LED Leuchtmittel vorwiegend für Rückleuchten.

Machen wir ein Beispiel mit den OSRAM Night Breaker H7 LED Birnen. Werden diese an einem in der Schweiz eingelösten Fahrzeug montiert müssen die montierten Leuchtmittel den internationalen Vorschriften entsprechen. Die internationale Vorschrift für einer H7 Birne ist die Regelung ECE R37. Die in der ECE R37 geregelten und normierten Birnen sind lediglich Glühbirnen und keine LED Birnen.

Da es weder für die OSRAM Night Breaker H7 LED noch für andere Nachrüst LED Leuchtmittel keine Gestzgebeung gibt und diese weder der ECE R37 noch der ECE R128 entsprechen, sind diese im schweizer Strassenverkehr nicht zugelassen.

Warum sind die LED Leuchtmittel von OSRAM und Philips in einigen EU Länder zugelassen?

Beide Hersteller machen für gewisse Fahrzeuge eine Bauteilfreigabe mit dem TÜV. Die Fahrzeugscheinwerfer werden mit dem LED Leuchtmittel bestückt und in einem Prüflabor vom TÜV geprüft. Wenn die Lichttechnischen Eigenschaften und die nötigen gesetzlichen Messwerte eingehalten werden, wird durch das TÜV eine Freigabe für das LED Leuchtmittel im Zusammenhang mit dem geprüften Scheinwerfer erteilt. Die TÜV Freigabe wird in der Schweiz als solches nicht anerkannt.

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16 Kommentare

LEDlightpower GmbH - 01.04.2024 12:18:18


Hallo "Glühbirne" Das ist korrekt, es gibt Adapter von OSRAM um die LED Birnen in die entsprechenden LED Scheinwerfer einzubauen. Es ist aber aktuell noch immer so, dass dies so in der Schweiz nicht erlaubt ist. Wenn man eine Zulassung in der Schweiz mit einem LED Leuchtmittel möchte, muss eine Einzelabnahme vom Scheinwerfer gemacht werden und dazu müsste der Scheinwerfer dementsprechend modifiziert werden.

Glühbirne - 01.04.2024 12:12:12


Warum steht hier immer wieder, dass es ohne Umbau der Scheinwerfer gar nicht möglich sei eine LED-Lampe einzubauen? Bei Osram z.B. gibt es für die NightBreaker H7 LED Gen2 passende Adapter. Da müsste gar nichts umgebaut werden.

OnlyMoney - 28.10.2023 05:09:09


Es geht nicht um sicherheit, nur ums geld, sie wollen nur verdienen, mit dem ausrede, sicherheit geht vor, na klar... In jedem anderen land funktioniert es nur bei uns nicht. Ich hatte bei meinen toyota celica led umgerüstet, seit 2016 nix ist passiert, polizei hatte au nichts zu melden, sie haben nur bisschen geschaut und dann weiter. Wo ist das problem? Lasst mal die freude bei autofahrer übrig, man kann ja gar nichts mehr machen ohne genehmigung für jeden scheiss. Bei neueren autos ist es nie ein problem wenn so ein suv dich mit xenon oder led vollblendet, da haltet ihr euer schnauze, aber wenn nur ein kleinwagen etwas umrüstet dich halb so viel blendet wie ein suv, sofort wird man verzeigt. Einfach nur wi..sers

Marc Hufeisen - 13.09.2023 00:26:43


Witzig.. was Einschränkungen angeht übernimmt die Schweiz jeden Scheiss! Aber wenn der TüV nach Labermessungen etwas zulässt, dann übernehmen wir es nicht automatisch. Scheiss Bern, an dieser Stelle mal deutlich gesagt !!

LEDlightpower GmbH - 15.08.2023 07:31:55


Lieber Mike Osram ist die Schweiz nicht zu klein. Aktuell ist es nach Gesetzeslage gar nicht möglich, dass man ohne Abänderung am Scheinwerfer LED Leuchtmittel verbauen könnte. Osram hat das schon versucht, aber wie grsagt, das Gesetz erschwert es in der Schweiz. Eine Einzelabnahme ist auch nur möglich wenn der Scheinwerfer abgeändert wird, und das ist in vielen Fällen hald kostspielig.

Mike - 14.08.2023 17:29:43


Es wird nie eine Zulassung für die Schweiz geben. Der Schweizer Markt ist zu klein für Osram und eine Einzelabnahme wäre zu teuer.

Müller - 24.05.2023 01:09:27


Die Schweiz fährt lieber mit Tee lichtern herum

LEDlightpower GmbH - 18.03.2023 22:43:36


Guten Abend T61 Nein, aktuell ist der Stand der Gesetzeslage immer noch derselbe wie vor zwei Jahren. Dass OSRAM und Philips auf deren Webseiten die Schweiz nicht erwähnen bezüglich Strassenzulassung ist so, weil diese Leuchtmittel welche in Deutschland und weiteren EU Länder zugelassen sind, in der Schweiz nicht zugelassen sind. Die Gründe entnehmen Sie dem obigen Beitrag. Deshalb aufgepasst, es gibt einige schweizer Händler, die LED Leuchtmittel von OSRAM oder Philips bewerben und verkaufen mit dem Argument "strassenzugelassen". Das gilt für diverse EU Länder, aber nicht für die Schweiz (Stand 3.2023). Dass die Polizei verzeigt ist effektiv so und es ist wie sie schrieben ein kostspielige Versuchung LED Leuchtmittel bei Abblend-, Fernlicht oder anderer Aussenbeleuchtung am Fahrzeug einzusetzen. Deshalb raten wir von solchen Versuchen ab. Was wir aber aus eigener Erfahrung sagen können ist, dass die Leuchtmittel von OSRAM oder Philips welche in diversen EU Ländern eine Strassenzulassung haben, zumindest in den Fahrzeugen wo sie zugelassen sind auch ein perfektes Lichtbild erzeugen. Was aber nicht heisst, dass z.B. jedes H7 oder H4 LED Leuchtmittel das Lichtbild perfekt hinkriegt. Da gibt es hald schon wirklich auch grosse Unterschiede von Produkt zu Produkt. Ein weiterer Punkt ist auch, dass es mit dem Leuchtmittel Tausch nicht getan ist. Das Leuchtbild des Scheinwerfer muss nach dem Leuchtmitteltausch zwingend mit einem Lichteinstellgerät geprüft und gegebenenfalls eingestellt werden. Deshalb sind wir der Meinung, dass wenn solche LED Leuchtmittel irgendwann in der Schweiz auch legal werden, dass diese durch Fachwerkstätten ersetzt werden oder zumindest auch in einer Fachwerkstatt dann exakt eingestellt werden. Aber grundsätlzich ist das aja auch beim Wechsel von einer Glühbirne so. Bezüglich dem dritten Bremslicht, das war sicher so, dass die mal nicht erlaubt war, aber sie ist bis heute in der Schweiz unter fakultative Beleuchtungsvorrichtungen aufgeführt und deshalb nicht Pflicht gemäss VTS Art. 110, Abs. b, Ziff. 4. Dass es auf dem Markt gute Produkte gibt die etwas taugen sieht man an den Produkten von OSRAM und Philips die in diversen EU Ländern zugelassen sind. Wenn das Lichtbild nicht perfekt wäre, gäbe es auch in diesen Länder keine Genehmigung vom TÜV. Wir sind aktuell aber für ein erstes Fahrzeugmodell dran eine Zulassung zu bekommen. Es ist sicher mit hohem Aufwand und mit hohen Kosten verbunden. Wir möchten aber damit zeigen, dass es auch in der Schweiz möglich ist. Weitere Infos dazu werden wir in unserem Blog zu gegebener Zeit mitteilen.

T61 - 18.03.2023 12:32:48


Ist unterdessen etwas gegangen mit den LED Zulassungen in der Schweiz? Was ich mich zudem frage: Sowohl auf Philips Schweiz wie Osram wird mit keinem Wort erwähnt, dass die Schweizer Zulassungen keinesfalls gewährt sind. Bei der Frage der Zulassungen wird vielmehr auf Deutsche Seiten geleitet, was noch mher suggeriert, dass es erlaubt sein soll. Aus einem Fall eines Freundes weiss ich mit Sicherheit, dass die Polizei ohne Zögern verzeigt. Sowohl das Fahrzeug muss danach zur Kontrolle, wie auch der Fahrer wrd verzeigt. Kosten: 300.- Verzeigung wegen Fahrzeug, 300.- Verzeigung an Fahrer wegen Führen eines nicht zugelassenen Fahrzeugs, Gerichtsgebühren, insgesamt etwa 1000-1200.-. Ich kritisiere die Handhabung von Seite Polizei. Man lernt, dass alles auf LED umgestellt wird im Haushalt, Strassenlampen usw. aber für Fahrzeuge geht das nicht, der Autolenke kann das absolut nicht nachvollziehen! Dass die Polizei unzterdessen eine AG ist und Geld reinbringen muss ist sowieso schändlich! Aber auch die Gericht verdienen gut daran. Der Gesetzgeber ist Jahre hinter den aktuellen Entwicklungen her. Erinnern wir uns ans mittlere Bremslicht beim Auto. Zuerst wurde es bestraft. Man musste Rückbauen. Neue Autos mussten die Elektrik sogar ausser Betrieb setzen dafür! Heute darf man ohne gar nicht mehr! Beanstandungspunkt bei der Vorführung bei den Schweizer Strassenverkehrsämtern. Ich kenne zudem Leute, die viele Jahre mit LED Ersatzlampen gefahren sind (ohne gebüsst zu werden). Niemand hat ihnen geblinkt beim Fahren, weil die LED's geblendet hätten. Als sie die Rechtslage erkannten und von sich aus Rückbauten haben sie erlebt, dass nach Einbau der Halogenlampen die Entgegenkommenden Fahrer begannen aufzublinken (Die Prüfung beim Strassenverkehrsamt war jedoch in Ordnung). Das Beispiel zeigt, dass bei allen Beteiligten Offiziellen (Polizei, Strassenverkehrsbehörden, Zulassungsbehörden, Anbieteren von LED Ersatzlampen) handlungsbedarf da ist. Es ist zu wünschen, dass sich endlich etwas tut, statt von Amtes wegen die Rechtslage auszunutzen und heftig abzukassieren!

LEDlightpower GmbH - 16.11.2022 07:13:45


Hallo Tommy Als Privatperson kannst du in der Schweiz nicht viel machen. Da muss der Hersteller der LED Birnen eine Lösung finden mit den Behörden, was aktuell schon versucht wurde, aber leider gescheitert ist. Ob da Osram noch mals einen Versuch machen wird steht in den Sternen.

Tommy us Winti - 09.11.2022 22:30:44


Wie müsste man vorgehen, dass diese LED Lampen endlich auch in der Schweiz zugelassen werden? Es dient ja der Sicherheit.

LEDlightpower GmbH - 04.11.2022 08:04:51


Hallo Philipp Es ist mit einer Busse und einer Verzeigung zu rechnen, sowie muss es auf den Originalzustand zurück gebaut werden was dann vom Strassenverkehrsamt geprüft wird.

Philipp - 04.11.2022 07:37:15


Was sind die Konsequenzen, wenn das Leuchtmittel doch verbaut wird?

Rolf F. - 13.10.2022 22:12:00


Ich habe die H7 von Osram drin. Das Leuchtbild ist super. Im Lichteinstellgerät sogar schöner als die Halogenbirne. Sehr markante hell-dunkel Grenze. Und bei der ersten Nachtfahrt mit den LED Birnen konnte ich mich richtig entspannen beim Fahren da es sehr schön hell ist. Ich war überrascht. Auch wenn sie hier nicht erlaubt sind. Für mich gibt es mehr Sicherheit auf der Strasse.

LEDlightpower GmbH - 11.09.2022 21:30:15


Diese Leuchtmittel sind nur für die Länder für welche die Listen freigegeben wurden zugelassen. Die Schweiz gehört nicht dazu. Die Begründung dazu finden Sie oben.

RC- - 10.09.2022 21:26:36


Osram und Philips haben in Deutschland Strassenzulassungen auf bestimmte Marken/Modelle erhalten. Es gibt dafür eine Liste. Sind diese in der Schweiz zugelassen oder nur für die EU?