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Zusatzfernlicht nicht nach schweizer Vorschrift angeschlossen!

- Kategorie : Gesetz , Installationen

Für Zusatzfernlichter an Fahrzeugen gibt es in der Schweiz Vorschriften wie diese elektrisch geschaltet werden müssen. Das wird öfters von ausländischen Fahrzeugausbauer nicht berücksichtigt.

So auch bei diesem MAN TGE. Das Zusatzfernlicht ist zwar nach den Vorschriften der EU und der Schweiz verbaut, aber es wurde nicht korrekt geschaltet wie es das Gesetz in der Schweiz verlangt.

Die zwei LED Fernlichtbalken von LAZER sind als Fernlicht Scheinwerfer geprüft und korrekt am Fahrzeug verbaut. Die elektrische Schaltung war jedoch nicht korrekt, was auf der MFK auch beanstandet wurde. Es wurde über einen manuellen Schalter (Ein-Aus) direkt geschaltet. Das ist so in der Schweiz nicht erlaubt.

Wir haben die Umverdrahtung nach schweizer Gesetz vorgenommen, so dass das Fernlicht nur über den Lenkstockschalter fürs Fernlicht betätigt werden kann.

Der verbaute Schalter wurde umgenutzt. Jetzt können die Zusatzfernlichter über diesen Schalter deaktiviert werden obwohl das Fernlicht der Hauptscheinwerfer eingeschaltet ist. Das macht dann Sinn wenn es schneit oder regnet. Es würde dann eine zu hohe Gegenblendung geben.

MAN TGE, Zusatzfernlicht

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